VERKAUFT – TRIER-Feyen: Bezugsfreie Wohnung und komplett möblierte Wohnung mit Stellplatz
54294 Trier
Zimmer
1
Baujahr
1994
Etage
0
Heizungsart
Gas-Heizung
Bodenbelag
Parkett
Details
ArtSouterrain
Lage
54294 Trier
Wohnflächeca. 59 m²
Zimmer
1
Baujahr
1994
Etagenzahl
4
Alt-/Neubau
Neubau
Denkmalschutzobjekt
nein
Heizungsart
Gas-Heizung
Stellplatztyp
Aussenstellplatz
Stellplatzanzahl
1
Vermietet
nein
Bezugstermin
Sofort
Bodenbelag
Parkett
Ausstattung des Bades
Dusche
Zustand
Modernisiert
Immobilien-ID
7876
Provision3,57 %
Beschreibung
VERKAUFT
TRIER-Feyen
Bezugsfreie Wohnung in Trier-Feyen, dem bevorzugten Wohngebiet für Luxemburg Pendler, zu verkaufen.
Die komplett möblierte Wohnung verfügt über ein großes Wohn-/ Esszimmer mit abgetrenntem Schlaftrakt sowie einem neuen barrierefreien Duschbad, einer wunderbaren Einbauküche sowie einer kleinen, vorgelagerten sonnenverwöhnten Terrasse.
Ein PKW-Stellplatz ist der Wohnung zugeteilt.
Baujahr:1994
Wohnfläche: ca. 59 m²
Grundstück: 5.027 m²
Aufteilung der Immobilie:
Eingangsbereich mit Garderobe, Flur mit Zugang zum modernen barrierefreien Bad und Abstellraum.
Offener Übergang zum Wohn-/Esszimmer mit direkter Verbindung zur Terrasse. Seitlich abgetrennt befindet sich der Schlafbereich
Allgemeiner Hinweis:
Sämtliche Informationen in diesem Exposé beruhen auf ungeprüften Auskünften der Eigentümer, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird.
DSGVO:
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Provision
Provision:
Die Provision beträgt, soweit nicht anders im Exposé oder individuell vereinbart: bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3,57 (inkl. MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Die Maklerprovision ist verdient und sofort zahlbar, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Vertrages fällig.