Trier-Fußgängerzone: Gewerbeeinheit in bester Lage der Innenstadt
4.900,00€ Miete zzgl. NK
54290 Trier
Zimmer
5
Baujahr
1900
Etage
0
Details
ArtVerkaufsfläche
Lage
54290 Trier
Miete zzgl. NK
4.900,00 €
Nebenkosten
450,00 €
Gewerbeflächeca. 230 m²
Zimmer
5
Baujahr
1900
Gesamtflächeca. 230 m²
Denkmalschutzobjekt
ja
Stellplatztyp
Tiefgarage
Stellplatzanzahl
2
Kaution
14.700,– €
Immobilien-ID
7806
Provision3,57 inkl. MwSt.
Beschreibung
TRIER-Fußgängerzone:
Innerhalb der Trierer-Fußgängerzone und in unmittelbarer Nähe zum Hauptmarkt wird diese sehr gut erkennbare Gewerbefläche mit insgesamt ca. 230m² in einem historischen Altbau zur Vermietung angeboten.
Die hier in einem etablierten und gewachsenen Umfeld angesprochene Einheit überzeugt durch ihre vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Zur Zeit wird die barrierefrei zu erreichende Fläche als Filiale/Büroeinheit genutzt. Durch die zeitgemäße Infrastruktur und den modernen Innenausbau bietet die Immobilie den idealen Standort als Kanzlei oder Praxis für Steuerberater, Architekten und Ärzte.
Um-/Ausbauwünsche können gemeinsam mit den Eigentümern abgestimmt und umgesetzt werden.
Stellplätze sind ebenfalls verfügbar.
Bezugsfrei nach Vereinbarung.
Weitere Informationen zum Standort erhalten Sie selbstverständlich im Anschluss an Ihre schriftliche Anfrage.
KM: 4.900,– + NK: 450,– und Strom
Ansprechpartner für unsere Vermietungsobjekte ist: Herr Hahn – Telefon: 0651 – 9120527 oder Email: hahn@pelludat.de
Kaution: 3 Monatskaltmieten
Provision: 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
DSGVO:
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Wir betrachten es als unsere vorrangige Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bis zur vollständigen Bearbeitung Ihres Anliegens, höchstens jedoch 6 Wochen, gespeichert und anschließend gelöscht.